Agrarförderung
Die Agrarförderung wird wesentlich durch die EU-finanzierten Maßnahmen der sogenannten 1. Säule (EGFL) und 2. Säule (ELER) der Gemeinsamen Agrarpolitik bestimmt. Ergänzend wirken die finanzielle Beteiligung von Bund und Land zur Kofinanzierung, insbesondere das im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Bund-Länder-Finanzierungsinstrument „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ sowie einzelne Bundes- und Landesförderprogramme.
Gefördert werden in Abhängigkeit vom Zuwendungszweck landwirtschaftliche Unternehmen, Betriebsberater, Bildungsträger, Vereine oder Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung sowie Kommunen.
Diese Fördermaßnahmen werden in Thüringen angeboten:
Direktzahlungen
Thüringer Programm der Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP)

Ausgleichzulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete

Bienen

Agrarmarketing

ILU 2023 - Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen 2023

IVV 2023 - Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 2023 (IVV 2023)

Zusammenarbeit und Innovation

Förderung der Niederlassung von Junglandwirten

Weiterbildungsförderung

Landwirtschaftliche Beratung

Förderung von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse

Kontakt
Abteilung 4 - Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Tourismus
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Max-Reger-Str. 4-8
99096 Erfurt
Tel.: +49 (0) 361 57 4199 640
Fax: +49 (0) 361 57 4199 609
Abteilung 4 - Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Tourismus
Diese Seite teilen
Weitere Werkzeuge





