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KULAP 2022 und KULAP 2014

KULAP 2022 ist das „Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege“ als Bestandteil des GAP Strategieplanes für Deutschland. Bei einer Teilnahme verpflichten sich landwirtschaftliche Unternehmen für einen mehrjährigen Zeitraum, bestimmte Maßnahmen einzuhalten, deren Anforderungen (Zuwendungsvoraussetzungen) über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel auf Basis des Flächenumfangs. Neben den Zuwendungsvoraussetzungen sind auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.

Das Programm wird mit EU-Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus der 2. Säule sowie mit Bundes- und Landesmitteln finanziert.

Im Vorgängerprogramm KULAP 2014 können keine Neuverpflichtungen mehr eingegangen werden. 

Informationen zum Förderprogramm KULAP 2022

Förderrichtlinie und Ihre Anlagen

Förderrichtlinie KULAP 2022

  • Es gibt zwei KULAP 2022-Fördermaßnahmen, welche mit der Ökoregelung gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 5 GAPDZG (ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten) kombinierbar sind. Das betrifft die KULAP- Kennartenmaßnahme K1 - sechs Kennarten - und K 2 - acht Kennarten. Dabei wird über die KULAP-Förderung jeweils nur der Mehraufwand für die 2 bzw. 4 zusätzlichen Kennarten, die über die Ökoregelung hinaus zu erbringen sind, unabhängig von einer tatsächlichen Beantragung der Ökoregelung, entgolten.
    Die K2-Kennartenmaßnahme (8 Kennarten) wird ausschließlich für die FFH-LRT 6510 (Flachlandmähwiese) und die OBK-Typen 4222 und 4223 (Mesophiles Grünland, frisch bis mäßig trocken bzw. frisch bis mäßig feucht) angeboten.

    Neuerungen bei der Begehung, Erfassung und Dokumentation der Kennarten

    In der aktuellen, mit dem Startjahr 2023 begonnenen Förderperiode sind die Kennarten der Ökoregelungen, der K1 und der K2-Maßnahmen exklusiv mit der „TLLLR FAN-App“ vom Zuwendungsempfänger zu erfassen.
    Nach der Antragstellung bietet die App eine Übersicht der beantragten Flächen und Maßnahmen an. Die geforderten Begehungsflächen (ab 3 ha 2 Flächen; ab 5 ha 3 Flächen) werden entsprechend der Flächengröße berechnet und in einem Kartenatlas eingeblendet. Der eigene Standort wird ebenfalls dargestellt.
    Die Kennarten sind dann für jede Begehungsfläche mit der Fotofunktion der App aufzunehmen und werden danach maschinell geprüft, sodass das aus dem Förderprogramm KULAP 2014 bekannte Aufnahmeprotokoll und die Flächenskizze nicht mehr benötigt werden. Beispielbilder jeder Kennart helfen bei der korrekten Fotoerstellung. Schließlich kann der Bearbeitungsstand eines jeden Antrags eingesehen werden, damit nachträgliche Korrekturen möglich sind. So wird das Förderverfahren beschleunigt und Vor-Ort-Kontrollen reduziert.
    Auf jeder Begehungsfläche müssen für die KULAP-Maßnahme K1 sechs Kennarten aus der Liste A und für die KULAP-Maßnahme K2 acht Kennarten aus der Liste B nachgewiesen werden. Werden auf der betreffenden Begehungsfläche von einer Kennart drei Individuen gefunden, muss von einem Individuum ein aussagekräftiges Bild per FAN-App eingereicht werden. Es müssen nicht auf allen Begehungsflächen dieselben Kennarten nachgewiesen werden, es können auch andere aus der betreffenden Liste sein.
    Die FAN-App kann für Smartphones und Tablets in den verschiedenen App-Stores kostenlos heruntergeladen werden.

Informationen zum Förderprogramm KULAP 2014

Konditionalität

Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen der 1. Säule sowie von flächen- und tierbezogenen Zahlungen der 2. Säule. Die Konditionalität setzt sich aus 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und 9 Standards für den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zusammen und umfasst die Bereiche Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz.

Seit 2025 gilt des Weiteren die soziale Konditionalität. Sie beinhaltet Verpflichtungen der Arbeitgeber und Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.

Verstöße können je nach Art, Dauer und Schwere zu einer prozentualen Kürzung der Auszahlung für die jeweilig beantragten flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahme führen.

  • Übersicht der GAB und GLÖZ

    • GAB 1             Gewässerschutz Phosphat (Wasserrahmenrichtlinie)
    • GAB 2             Gewässerschutz Nitrat (Nitratrichtlinie)
    • GAB 3             Erhaltung von Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)
    • GAB 4             Erhaltung der Flora-Fauna-Habitate (FFH-Richtlinie)
    • GAB 5             Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
    • GAB 6             Verbot bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung
    • GAB 7 u. 8      Regelungen zum Pflanzenschutz
    • GAB 9             Schutz von Kälbern
    • GAB 10           Schutz von Schweinen
    • GAB 11           Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren
    • GLÖZ 1           Erhaltung von Dauergrünland
    • GLÖZ 2           Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren
    • GLÖZ 3           Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
    • GLÖZ 4           Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
    • GLÖZ 5           Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion auf Ackerland
    • GLÖZ 6           Mindestbodenbedeckung auf Ackerland
    • GLÖZ 7           Fruchtwechsel auf Ackerland
    • GLÖZ 8           Landschaftselemente    
    • GLÖZ 9           Erhaltung des umweltsensiblen Dauergrünland

Antragstellung

Die KULAP-Beantragung erfolgt im Rahmen der Sammelantragstellung online über das Agrarportal PORTIA. 
Anträge auf die Genehmigung der gewählten Maßnahmen können vor Beginn des Verpflichtungszeitraums gestellt werden.
Auszahlungsanträge für laufende Maßnahmen müssen jährlich gestellt werden, um fortlaufend die Förderung zu erhalten.

Die zuständigen Behörden sind die Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Thüringer Betriebe, die Flächen außerhalb Thüringens bewirtschaften, müssen diese Flächen digital in der Antragssoftware des zugehörigen Bundeslandes ausweisen um dafür Fördermaßnahmen zu beantragen. Dabei sind die Einreichungsvorschriften des zugehörigen Bundeslandes zu beachten. Die Flächen sind Bestandteil des in Thüringen eingereichten Sammelantrags.

Kontakt

Referat 4A3 - Agrarzahlungen, Zuständige Behörde und Digitalisierung

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum 
Max-Reger-Str. 4-8
99096 Erfurt

Telefon:   +49 (0) 361 57 419 96 30
Telefax:   +49 (0) 361 57 419 96 09
Referat 4A3 Agrarzahlungen, Zuständige Behörde und Digitalisierung

 

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