Direktzahlungen
Direktzahlungen sind Fördergelder der Europäischen Union für landwirtschaftliche Betriebe.
Diese Zahlungen werden auf Basis der Fläche oder der Tierbestände bewilligt.
Darüber hinaus können Landwirte durch die Teilnahme an freiwilligen Klima- und Umweltmaßnahmen, den sogenannten Ökoregelungen, zusätzliche Direktzahlungen erhalten. Dabei müssen neben den Zuwendungsvoraussetzungen auch die Anforderungen der Konditionalität eingehalten werden.
Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Rahmen der ersten. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Überblick über die Direktzahlungen
Wer kann Direktzahlungen beantragen?
Allgemeine Antragsvoraussetzungen:
- Der Antragsteller muss ein aktiver Landwirt sein
- Der Betrieb des Antragstellers hat eine Mindestbetriebsgröße von 1,0 ha förderfähiger Fläche oder es entstehen min. 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr.
Konditionalität
Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen der 1. Säule sowie von flächen- und tierbezogenen Zahlungen der 2. Säule. Die Konditionalität setzt sich aus 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und 9 Standards für den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zusammen und umfasst die Bereiche Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz.
Seit 2025 gilt des Weiteren die soziale Konditionalität. Sie beinhaltet Verpflichtungen der Arbeitgeber und Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.
Verstöße können je nach Art, Dauer und Schwere zu einer prozentualen Kürzung der Auszahlung für die jeweilig beantragten flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahme führen.
Antragstellung
Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen der Sammelantragstellung online über das Agrarportal PORTIA. Anträge können jährlich bis zum 15. Mai gestellt werden. Die zuständigen Behörden sind die Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Thüringer Betriebe, die Flächen außerhalb Thüringens bewirtschaften, müssen diese Flächen digital in der Antragssoftware des zugehörigen Bundeslandes ausweisen. Dabei sind die Einreichungsvorschriften des zugehörigen Bundeslandes zu beachten. Die Flächen sind Bestandteil des in Thüringen eingereichten Sammelantrags.
Kontakt
Referat 4A3 - Agrarzahlungen, Zuständige Behörde und Digitalisierung
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Max-Reger-Str. 4-8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (0) 361 57 419 96 30
Telefax: +49 (0) 361 57 419 96 09
Referat 4A3 Agrarzahlungen, Zuständige Behörde und Digitalisierung
Informationen und Antragstellung
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