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Tourismusförderung

Die Tourismusförderung des Freistaats Thüringen verfolgt das Ziel, die Zahl der Gäste und Übernachtungen sowie die Qualität der touristischen Angebote weiter zu steigern. Eine wichtige Basis dafür ist eine leistungsfähige touristische Infrastruktur. Alle Förderprogramme werden von der Thüringer Aufbaubank umgesetzt.

Die Förderung des Tourismusgewerbes erfolgt über die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW - Teil 1: gewerbliche Wirtschaft). Im Vordergrund stehen hierbei Maßnahmen, die insbesondere attraktive Angebote im Gastgewerbe befördern sowie zur Schaffung qualitativ hochwertiger touristischer Produkte beitragen und somit die Qualität der touristischen Angebote Thüringens stärken.

GRW-Richtlinie, Teil I:  Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe

Für die Förderung der touristischen Infrastruktur steht die GRW-Richtlinie, Teil II „Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur“ zur Verfügung. Unterstützt werden hierüber Vorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Basiseinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetreiben von unmittelbarer Bedeutung sind. Ziel ist es, eine Qualitätssteigerung zu erreichen, den Erholungswert zu erhöhen sowie die Wirtschaftskraft zu stärken.

GRW-Richtlinie, Teil II:  Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben

Ansprechpartner zur Tourismusförderung

Thüringer Aufbaubank

Tel: 0361-7447-0
www.aufbaubank.de

Thüringer Wirtschaftsministerium

Referat 4B3 – Tourismus und Gastgewerbe
E-Mail: 4B3@tmwllr.thueringen.de

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