Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz in Bad Reichenhall heute auf eine Reihe von Beschlüssen zur Zukunft der Agrarpolitik verständigt. „Von der heutigen Konferenz geht ein wichtiges Signal aus: Wir verbessern gemeinsam die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft – ökonomisch tragfähig, ökologisch verantwortungsvoll und bürokratiearm. Thüringen unterstützt diesen Weg und wird ihn aktiv mitgestalten“, sagte Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John. Im Fokus der Beratungen standen die Zukunft der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), die notwendige Neuausrichtung des Düngerechts sowie die Überarbeitung der EU-Wiederherstellungsverordnung.
Gemeinsame Agrarpolitik: Handlungsspielräume für Thüringen sichern
Thüringen begrüße die Beschlüsse zur GAP nach 2027, sagte die Ministerin. Die Agrarministerkonferenz (AMK) fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für ein höheres GAP-Budget einzusetzen und die Vorarbeiten zur nationalen Umsetzung unverzüglich anzugehen – die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (gemeinsame Rahmenpläne von Bund und Ländern zur Umsetzung der künftigen GAP-Förderung) müssen bis Sommer 2027 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Nach derzeitigen Kommissionsvorschlägen droht eine Kürzung des GAP-Budgets von bisher 387 auf künftig 300 Milliarden Euro sowie eine Degression und Kappung von Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe.
Thüringen hat sich in diesem Zusammenhang gemeinsam mit zwölf weiteren Ländern dafür ausgesprochen, dass die künftige Agrarförderung unabhängig von der Betriebsgröße ausgestaltet wird – von kleineren landwirtschaftlichen Betrieben über Familienunternehmen bis hin zu regional verankerten Großbetrieben. Eine pauschale Kappung von Zahlungen lehne der Freistaat ab, machte die Ministerin deutlich: „Thüringen hat eine vielfältige Agrarstruktur. Die GAP nach 2027 muss allen Betriebsformen gerecht werden. Degression und Kappung dürfen den Mitgliedstaaten nicht vorgeschrieben werden, sondern müssen freiwillig und flexibel handhabbar bleiben.“
Düngerecht: Neuausrichtung mit Verursachergerechtigkeit und weniger Bürokratie
Auch die Beschlüsse zum Düngerecht werden von Thüringen unterstützt. Nach Beschluss der AMK sollen die Regelungen vor allem praktikabler und bürokratieärmer gestaltet werden. Die Agrarminister sprachen sich dafür aus zu prüfen, künftig auf eine pauschale Ausweisung belasteter Gebiete zu verzichten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zur Düngesaison 2027 hierzu ein praxistaugliches und rechtskonformes Konzept erarbeiten. „Das geltende Düngerecht ist zu bürokratisch und in Teilen nicht mehr rechtssicher. Wir brauchen eine Neukonzeption, die Gewässerschutz und wirtschaftliche Vernunft verbindet. Pauschale Gebietsausweisungen, die auch Betriebe treffen, die gar kein Problem verursachen, müssen der Vergangenheit angehören“, so die Thüringer Landwirtschaftsministerin.
EU-Wiederherstellungsverordnung: Neustart erforderlich
Beim Thema EU-Wiederherstellungsverordnung sieht Thüringen wie eine Mehrheit der Bundesländer einen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Agrarminister erkennen das Anliegen der Verordnung an, verweisen aber auf fehlende Finanzierung, unrealistische Zeitvorgaben und mangelnde Einbeziehung der Betroffenen. Thüringen spricht sich gemeinsam mit neun weiteren Bundesländern daher in einer Protokollerklärung für eine vollständige Aufhebung der Verordnung aus, um ein neues, praxistaugliches und finanziell untersetztes Regelwerk zu entwickeln.
„Naturschutz und Landwirtschaft sind kein Gegensatz – aber die EU-Wiederherstellungsverordnung in ihrer aktuellen Form ist weder finanzierbar noch umsetzbar“, sagte Landwirtschaftsministerin Boos-John. „Es muss das Prinzip gelten: Wer bestellt, bezahlt. Im Moment gibt es nur eine Bestellung, die Bezahlung ist aber nicht gesichert. Das ist gegenüber Landwirten und Betrieben nicht akzeptabel. Wir brauchen bei diesem Thema daher einen echten Neustart.“
Stephan Krauß
Pressesprecher