Der Bundesrat hat heute grünes Licht für das geplante Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes gegeben. Wirtschafts- und Agrarministerin Colette Boos-John hatte zuvor in ihrer Rede die Unterstützung Thüringens für die Neuregelung deutlich gemacht und zugleich auf Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Regelungen hingewiesen. Weiterhin hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Thüringen unterstützt diese Bundesratsentschließung ebenfalls.
Der Bundesrat hat dem Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes („Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge“) in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Das Gesetz kann damit voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Zuvor hatte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John in ihrer Rede die Unterstützung Thüringens für das Gesetz deutlich gemacht. Es war am 23. April 2026 vom Bundestag beschlossen worden, ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung und setzt einen zentralen Punkt des Koalitionsvertrags um.
350 Milliarden Euro: Vergabe als Wirtschaftsfaktor
Öffentliche Vergaben sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge in einem Umfang von rund 350 Milliarden Euro. Allein auf Bundesebene wurden Aufträge im Umfang von zuletzt knapp 40 Milliarden Euro jährlich vergeben. Das Tempo könne jetzt noch einmal deutlich erhöht werden, sagte die Ministerin: „Unsere Verfahren sind noch zu langsam, zu bürokratisch und zu teuer. Wir haben einen Investitionsstau in Deutschland, der nun aufgelöst, und große Infrastrukturpakete des Bundes, die zügiger umgesetzt werden können. Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz erreichen wir genau das: mehr Tempo bei Investitionen und einen schnelleren Infrastrukturausbau. Das ist im Interesse aller: des Bundes, der Länder und Kommunen, der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger.“
Was das Gesetz konkret ändert
Konkret sieht das Gesetz vor, die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes von bisher 15.000 Euro auf 50.000 Euro, für innovative Start-ups sogar auf 100.000 Euro anzuheben. Nachweis- und Dokumentationspflichten werden reduziert, Eigenerklärungen gestärkt. Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Gerichten werden beschleunigt und Fristen gestrafft. Auf verpflichtende Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung wird vorerst verzichtet. Insgesamt wird die Entlastungswirkung des Gesetzes vom Bund auf rund 380 Millionen Euro für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung beziffert.
Losgrundsatz: Mittelstandsschutz und Flexibilität zusammengedacht …
Ein zentrales und in Thüringen intensiv diskutiertes Thema im Gesetz ist der sogenannte Losgrundsatz, auf dessen Grundlage öffentliche Aufträge in kleinere fach- oder mengenbezogene Einheiten aufgeteilt und damit auch kleinen und regionalen Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen gesichert wird. Das Gesetz hält an diesem Grundprinzip fest, lässt aber gleichzeitig Ausnahmen zu, um wichtige Infrastruktur- und Verkehrsvorhaben zu beschleunigen
„Der Losgrundsatz bleibt ein zentrales Instrument zum Schutz unseres Mittelstands – und das ist gut so“, sagte die Wirtschaftsministerin. „Für Thüringen ist das von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig brauchen wir aber auch schnelle Fortschritte bei großen Verkehrs-, Energie- und Digitalinfrastrukturprojekten. Beides wird mit dem neuen Gesetz zusammen gedacht.“
… aber es besteht Potenzial für Weiterentwicklung
Die im Gesetz nunmehr verankerte Flexibilisierung ist aus Sicht der Ministerin ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen sollten. So sind die Ausnahmen vom Losgrundsatz derzeit ausschließlich auf bestimmte Verkehrsinfrastrukturvorhaben des Bundes und auf Vorhaben aus dem zeitlich befristeten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ beschränkt. Boos-John plädierte dafür, die Regelung künftig breiter zu fassen, um auch anderen komplexen Großprojekten gerecht zu werden.
„Wir müssen den Losgrundsatz weiterentwickeln, damit er den Anforderungen großer und zeitkritischer Projekte gerecht wird. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen – im Interesse schnellerer Verfahren, starker Regionen und eines leistungsfähigen Mittelstands“, so die Wirtschaftsministerin.
Thüringen macht bereits Tempo
Auf Landesebene hat Thüringen bereits Vorarbeit für eine Verschlankung von Vergabeprozessen geleistet: Im März 2025 hat das Wirtschaftsministerium die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge angepasst und die Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren deutlich angehoben.
Mit dem Ersten Entlastungsgesetz, das sich derzeit im Landtag befindet, sollen weitere Verfahrensbestimmungen präzisiert und korrigiert werden, um die Anwendung weiter zu vereinfachen und die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu fördern. Insbesondere sollen zukünftig bestimmte Vergabeverfahren (Verhandlungsvergabe, Freihändige Vergabe) unterhalb der EU-Schwellenwerte auch mittels einfacher E-Mail durchgeführt werden können. Dies reduziert den Aufwand bei Auftraggebern und Auftragnehmern erheblich. Auch Klarstellungen zur Nachforderung von fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Unterlagen oder zur Vorlage von Eigenerklärungen von Nachunternehmen dienen der besseren Anwendbarkeit des Gesetzes und sollen in der Vergangenheit aufgetretene Nachfragen zukünftig vermeiden.
Zuletzt vergaben Land und Kommunen in Thüringen insgesamt mehr als 3.700 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von über 1,1 Milliarden Euro – rund drei Viertel davon können künftig nach vereinfachten Regularien vergeben werden.
Pflanzenschutzmittel: Thüringen unterstützt Bundesrats-Entschließung
Weiterhin sprach Ministerin Boos-John auch zur Entschließung des Bundesrates für eine verbesserte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Thüringen hat dieser Entschließung uneingeschränkt zugestimmt. Sie richtet sich mit konkreten Forderungen an die Bundes- und EU-Ebene:
- Auf EU-Ebene soll sich der Bund für notwendige Anpassungen der EU-Pflanzenschutzverordnung einsetzen und bestehende Ausnahmeregelungen stärker nutzen.
- Auf nationaler Ebene fordert die Entschließung Verbesserungen im Zulassungsverfahren, eine Überprüfung der Rolle des Umweltbundesamtes, die Vermeidung nationaler Sonderwege sowie eine Vereinfachung von Anwendungsbestimmungen.
Das Thema steht seit 2025 kontinuierlich auf der Agenda der Agrarministerkonferenzen, an denen Thüringen aktiv mitwirkt.
Hintergrund ist eine sich seit Jahren zuspitzende Lage: Die Verfügbarkeit zugelassener Pflanzenschutzmittel in Deutschland hat sich drastisch verschlechtert. Ursächlich dafür ist vor allem der Wegfall von Wirkstoffen infolge von auf EU-Ebene eingeführten neuen Bewertungskriterien. Standen zunächst vor allem Kulturen mit geringem Anbauumfang unter Druck, sind hierdurch inzwischen auch Hauptkulturen wie Getreide, Kartoffeln oder Zuckerrüben betroffen.
Die Entwicklung von Resistenzen bei Schaderregern – etwa beim Acker-Fuchsschwanz und bei Schadpilzen – verschärfen die Situation zusätzlich. Hinzu kommen strukturelle Probleme im deutschen Zulassungsverfahren: Die Beteiligung des Umweltbundesamtes führt immer wieder zu Verzögerungen bei der nationalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie zu nachteiligen Sonderregelungen für deutsche Landwirte im Vergleich zu ihren Berufskollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Boos-John betonte, dass dieses Thema weit über den Bereich der Landwirtschaft hinausweist: Es berühre unmittelbar die Ernährungssicherheit in Deutschland und Europa. Erste positive Schritte wie das Vereinfachungspaket der EU-Kommission und die vom Bund eingerichtete Projektgruppe zur Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung würden anerkannt. Dennoch seien weitere Reformen zwingend notwendig.
Stephan Krauß
Pressesprecher