Tragfähig ist aus meiner Sicht auch der Kompromiss beim sogenannten Losgrundsatz: Der Vorrang der mittelstandsfreundlichen Vergabe in Fach- und Teillosen bleibt grundsätzlich erhalten, wird aber zugleich mit Augenmaß flexibilisiert, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen. Damit wird sichergestellt, dass kleine und mittlere Unternehmen weiterhin faire Chancen auf öffentliche Aufträge haben, während gleichzeitig komplexe Vorhaben effizienter umgesetzt werden können.
Der gezielte Verzicht auf übermäßige und teilweise verpflichtende Vorgaben reduziert unnötigen bürokratischen Ballast und macht das Vergaberecht künftig insgesamt praxistauglicher, flexibler und effizienter. Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und einen wichtigen Beitrag geleistet, um Investitionen schneller auf den Weg zu bringen. Entscheidend bleibt, dass faire Wettbewerbsbedingungen gewahrt und mittelständische Interessen nachhaltig gestärkt werden. Ich werbe dafür, dass Thüringen diesem Gesetz im Bundesrat zustimmt.“
Stephan Krauß
Pressesprecher