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Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge (das sog. „Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Hierzu erklärt Thüringens Wirtschaftsministerin Colette Boos-John:


„Die heutige Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes durch den Bundestag ist ein wichtiges Signal für mehr Tempo bei Investitionen und Infrastrukturprojekten. Der Zugang zu öffentlichen Aufträgen des Bundes wird deutlich erleichtert – gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen oder innovative Start-ups. Positiv hervorzuheben ist die deutliche Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge, wodurch aufwendige Vergabeverfahren in vielen Fällen entfallen können. Gleichzeitig werden Nachweis- und Dokumentationspflichten spürbar reduziert und Verfahren weiter digitalisiert – das entlastet Verwaltung und Wirtschaft gleichermaßen. Auch die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren trägt dazu bei, Projekte schneller umzusetzen.

Tragfähig ist aus meiner Sicht auch der Kompromiss beim sogenannten Losgrundsatz: Der Vorrang der mittelstandsfreundlichen Vergabe in Fach- und Teillosen bleibt grundsätzlich erhalten, wird aber zugleich mit Augenmaß flexibilisiert, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen. Damit wird sichergestellt, dass kleine und mittlere Unternehmen weiterhin faire Chancen auf öffentliche Aufträge haben, während gleichzeitig komplexe Vorhaben effizienter umgesetzt werden können.

Der gezielte Verzicht auf übermäßige und teilweise verpflichtende Vorgaben reduziert unnötigen bürokratischen Ballast und macht das Vergaberecht künftig insgesamt praxistauglicher, flexibler und effizienter. Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und einen wichtigen Beitrag geleistet, um Investitionen schneller auf den Weg zu bringen. Entscheidend bleibt, dass faire Wettbewerbsbedingungen gewahrt und mittelständische Interessen nachhaltig gestärkt werden. Ich werbe dafür, dass Thüringen diesem Gesetz im Bundesrat zustimmt.“

Stephan Krauß
Pressesprecher
 

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