Die Stadt Bad Liebenstein mit den Ortsteilen Bad Liebenstein, Schweina und Steinbach darf ab sofort zwei staatliche Kurortprädikate führen: „Staatlich anerkanntes Heilbad“ und „Staatlich anerkannter Kneippkurort“. Damit ist Bad Liebenstein der erste Kurort in Thüringen mit zwei staatlichen Prädikaten. Staatssekretär Marcus Malsch übergab heute vor Ort die entsprechende Anerkennungsurkunde an Bürgermeisterin Susanne Rakowski.
„Zwei staatliche Prädikate für einen Kurort – das ist ein Novum in Thüringen. Heilbad und Kneippkurort stehen für unterschiedliche Schwerpunkte bei Kur und Gesundheit. Dass beides in Bad Liebenstein zusammenkommt, zeigt zugleich die Vielfalt des Gesundheitstourismus in Thüringen“, sagte Staatssekretär Marcus Malsch anlässlich der Urkundenübergabe.
„Ich bin stolz auf diese doppelte Anerkennung und auf das, was viele Menschen in Bad Liebenstein gemeinsam dafür geleistet haben. Sie tragen mit Engagement, Fachwissen und Leidenschaft dazu bei, dass unser Kurort das Thema Gesundheit mit Leben füllt. Die Prädikatisierungen stehen für hohe Qualitätsstandards und stärken zugleich unseren Wirtschafts- und Lebensstandort: Sie sichern Arbeitsplätze, schaffen Wertschöpfung in der Region und machen Investitionen in die Infrastruktur möglich, von denen die Menschen vor Ort unmittelbar profitieren. Das ist Auszeichnung und Ansporn zugleich, Bad Liebenstein als Zentrum für Gesundheit weiterzuentwickeln“, ergänzte Bürgermeisterin Susanne Rakowski.
Der Ortsteil Bad Liebenstein trug bereits das Prädikat „Staatlich anerkanntes Heilbad“. Dieser Status wird nun fortgeführt. Neu hinzu kommt das Prädikat „Staatlich anerkannter Kneippkurort“. Für die Ortsteile Schweina und Steinbach werden beide Prädikate erstmals vergeben.
Als Kurort blickt Bad Liebenstein auf eine lange Tradition zurück. Die Casimir-Quelle wird für Bade- und Trinkkuren genutzt und zählt zu den kohlensäurereichsten Heilquellen Deutschlands. Daneben hat Bad Liebenstein sein Kneipp-Angebot in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Dazu gehören Anlagen im Historischen Kurpark und im Kneipp-Vital-Park sowie Angebote, die sich an den fünf Elementen der Kneippschen Lehre – Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und innere Balance – orientieren.
Der staatlichen Anerkennung ging ein Prüfverfahren nach dem Thüringer Kurortegesetz voraus. Dazu gehörte eine Bereisung durch den Landesfachausschuss für Kur- und Bäderwesen im Juni 2026. Dabei wurden die Voraussetzungen für die beantragten Prädikate geprüft.
Hintergrund
„Kurort“ ist der Oberbegriff für Gemeinden oder Gemeindeteile, in denen natürliche Heilmittel, das Klima oder anerkannte Kneipp-Heilverfahren zur Förderung oder Wiederherstellung der Gesundheit genutzt werden. Je nach den jeweiligen Voraussetzungen können unterschiedliche staatliche Prädikate vergeben werden. Dazu gehören unter anderem Heilbäder und Kneippkurorte.
Jenny Schröder
Stellvertretende Pressesprecherin